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Europäischer Gerichtshof kippt Safe-Harbor-Abkommen

Wrfel mit Paragraph Symbolen auf einer TastaturDas Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU bot seit 2000 die Basis, auf der es us-amerikanischen Unternehmen, wie Facebook, Google, Twitter und Amazon gestattet war, personenbezogene Daten aus der EU zur Speicherung und Verarbeitung in die USA zu übermitteln.

Nun wurde der Klage des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems durch den Europäischen Gerichtshof entsprochen und die Entscheidung der EU-Kommission aufgehoben.

Die Richter sahen in der Regelung, dass vor allem Behörden auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zugreifen können, eine Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens. Daneben sei die fehlende Möglichkeit, Zugang zu den eigenen Daten zu erhalten oder diese löschen zu lassen, einen Widerspruch zum „Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz“.

Durch den Urteilsspruch erlangen nationale Datenschutzbehörden einige Befugnisse zurück. Daher muss nun beispielsweise die irische Datenschutzbehörde entscheiden, ob „die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet“. Irland ist Sitz der europäischen Niederlassungen von Facebook und weiteren Internetfirmen.

Für Facebook, Twitter, Google und Amazon kann es daher in den kommenden Wochen unangenehm werden: User, die sich Sorgen um ihre Daten machen, haben bald die Möglichkeit, sich an nationale Gerichte und Datenschutzbehörden zu wenden.

Quelle / Urteil als pdf: Europäischer Gerichtshof